Digitale Barrierefreiheit ist ein Schlüsselelement beim Aufbau einer inklusiven digitalen Welt, die allen Menschen unabhängig von ihren Einschränkungen den gleichen Zugang zu Informationen und Diensten im Online-Raum ermöglicht. In Polen wurde dieser Gedanke 2019 durch das Gesetz über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen rechtlich sanktioniert. Diese Verpflichtung gilt in erster Linie für den öffentlichen Sektor, aber die Anpassung von Websites an die WCAG-Anforderungen (Web Content Accessibility Guidelines) wird auch im privaten Sektor immer beliebter.
Die nun geforderte Umsetzung der WCAG 2.1-Normen auf der Stufe AA deckt ein breites Spektrum von Aktivitäten ab, das von der Gestaltung über die Programmierung bis hin zum Content Management von Websites reicht.
Rechtsgrundlagen und Anforderungen
Im Gesetz vom 4. April 2019 werden vier Schlüsselbereiche der digitalen Zugänglichkeit genannt:
- Wahrnehmbarkeit - umfasst die Bereitstellung von Inhalten in einer Weise, die an die Bedürfnisse verschiedener Nutzer angepasst ist, z. B. alternative grafische Beschreibungen, Text- und Hintergrundkontrast oder angemessene Abstände zwischen Buchstaben.
- Funktionalität - stellt sicher, dass die Website mit einer Tastatur navigiert werden kann, schafft eine logische Struktur für die Website und beseitigt Elemente, die Risiken verursachen könnten, z. B. für Menschen mit Epilepsie.
- Verständlichkeit - bedeutet Vorhersehbarkeit und intuitive Navigation, sowie Hilfe bei Formularen und Hinweise auf Fehler.
- Kompatibilität - die Website sollte mit unterstützenden Technologien wie Bildschirmlesegeräten funktionieren und der HTML-Code muss semantisch korrekt sein.
Öffentliche Einrichtungen, wie z. B. Einrichtungen des öffentlichen Sektors oder NRO, sind verpflichtet, diese Anforderungen zu erfüllen. Die Anpassung an die WCAG ist jedoch eine gute Praxis, die von jedem Website-Betreiber befolgt werden sollte.
WCAG-Konformitätsstufen
Die WCAG definieren drei Stufen der Übereinstimmung:
- A (Basisniveau) - die Nichteinhaltung dieser Richtlinien kann den Zugang zu Inhalten für einige Benutzer verhindern.
- AA (optimale Stufe) - die Nichteinhaltung kann zu Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten für verschiedene Gruppen führen.
- AAA (fortgeschrittene Stufe) - die am schwierigsten zu erreichende Stufe, die jedoch maximale Zugänglichkeit bietet.
Derzeit ist in Polen das AA-Niveau der Version 2.1 erforderlich. Die Einhaltung dieser Standards erfordert die Umsetzung technischer, gestalterischer und redaktioneller Lösungen in jeder Phase der Erstellung und Pflege der Website.
Durchführungsmaßnahmen
Technische Umsetzung
Der Entwickler spielt eine Schlüsselrolle dabei, die Website WCAG-konform zu gestalten. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:
- Erstellung von Kontrastversionen - damit die Website für Menschen mit Sehbehinderungen in ein kontrastreicheres Erscheinungsbild umgewandelt werden kann.
- Korrekte Verwendung von HTML-Tags - korrekte Verwendung relevanter Elemente wie "a", "Schaltfläche" und "Eingabe".
- Unterstützung für Hilfstechnologien - z. B. Optimierung des Codes für Bildschirmlesegeräte.
- Vermeidung von flackernden Elementen - um das Risiko der Auslösung epileptischer Anfälle zu vermeiden.
Anpassung des Inhalts
Inhalte auf WCAG-konformen Websites sollten:
- Alternative Beschreibungen von Grafiken und Multimedia-Elementen enthalten.
- An verschiedene Präsentationsformate angepasst werden können, z. B. Filmuntertitel oder Transkriptionen von Audioaufnahmen.
- Eine intuitive Navigation, vorhersehbare Benutzerpfade und klare Anweisungen für Formulare bieten.
Redaktioneller Prozess
Jeder Inhalt sollte gründlich auf seine Zugänglichkeit hin untersucht werden. Es ist wichtig, sich zu fragen: "Wird eine Person mit Einschränkungen in der Lage sein, diese Informationen in der gleichen Weise zu erhalten, wie es der Autor annimmt?"
Beispiele für die Umsetzung und bewährte Verfahren
Dieinteraktive Agentur Krakweb verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Umsetzung der WCAG 2.1. 2024 erstellte sie eine Website für die Stiftung für die Entwicklung der polnischen Landwirtschaft (FDPA). Zu den Schlüsselelementen der Umsetzung gehörten:
- Implementierung einer Kontrastversion.
- Anpassung von Formularen.
- Übertragung und Bearbeitung von Inhalten.
- Implementierung von Zugänglichkeitserklärungen.
Nach Abschluss des Projekts wurde das FDPA-Team geschult, damit es die Inhalte selbst in Übereinstimmung mit den WCAG verwalten kann.
Zusammenfassung
Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist ein mehrstufiger Prozess, der die Einbeziehung von Spezialisten für Programmierung, UX/UI-Design und Inhaltsredaktion erfordert. Die WCAG 2.1 sind die Grundlage für ein inklusives Internet, das es allen Nutzern ermöglicht, gleichermaßen von digitalen Ressourcen zu profitieren.
Die Einhaltung dieser Normen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Ausdruck sozialer Verantwortung und der Sorge um die Qualität der Nutzererfahrung.